AGB & Lieferbedingungen


 Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen für Kunden der Rekomax GmbH

 

Die Lieferungen von Rekomax GmbH erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Lieferers. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt, auch wenn dies in dessen schriftlichen Unterlagen dokumentiert ist. Durch die Annahme der Ware erklärt der Abnehmer zusätzlich sein Einverständnis mit den Bedingungen des Lieferers. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

1. Angebote und Verkaufsabschlüsse:

 

Gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten nicht, auch wenn seitens des Lieferers nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Die Preise:

 

Verstehen sich in Euro und gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung und zwar ab Werk oder frei Bahnstation des Lieferers. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage gültigen Preisen und Rabatten. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verpackungen (z.b. BigBag, Euro- oder CP3-Paletten) sind im Preis nicht enthalten.

 

3. Machbarkeit- und Funktionsprüfung:

 

Im Auftragsfall ist die Bereitstellung von Testmaterial und unbenutzten Testgebinden in ausreichender Menge unaufgefordert und rechtzeitig notwendig. Die Kosten für die Bereitstellung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mit dem vom Auftraggeber bereitgestellten Material werden Testversuche durchgeführt, um die Anforderungen an die zu recycelnde Qualität des Lieferers zu ermitteln und zu testen. Bei fehlendem Testmaterial / Testgebinden ist die Gewährleistung sowie Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, grundsätzlich ausgeschlossen. Bei potentiell gesundheitsgefährdenden Medien ist die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes und ein Nachweis für Materialverträglichkeiten und Umweltbedingungen Voraussetzung für die Umsetzung des Auftrages. Der Nachweis erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Bei fehlender oder technisch unmöglicher Materialverträglichkeit steht dem Auftragnehmer ein Rücktrittsrecht vom Auftrag zu. Alle bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4. Zahlungsbedingungen:

 

Bei erstmaliger Beauftragung ist Vorkasse bzw. eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Abarbeitung notwendig. Die Restzahlung ist vor Versand der Ware fällig. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig. Grundsätzlich gilt die Zahlung erst nach Eingang beim Lieferer als erfolgt. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für ungedeckte Kredite berechnet. Verzögert sich die Lieferung über die vereinbarte Lieferfrist hinaus aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so ist der Lieferer berechtigt, die Ware entsprechend dem Fertigungsstand zu berechnen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

 

5. Eigentumsvorbehalt:

 

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher noch offenstehenden Forderungen des Lieferers dessen Eigentum. Alle durch Weiterveräußerung von im Eigentum des Lieferers stehender Ware entstandenen Außenstände gehen im Augenblick ihres Entstehens auf den Lieferer über, so dass eine direkte Einziehung erfolgen kann. Auf Verlangen ist darüber genaue Auskunft zu erteilen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Käufers steht dem Lieferer das Recht zu, auch ohne Gerichtsurteil die Ware jederzeit zurückzuverlangen oder anderwärtig zu verfügen. Eine Inanspruchnahme oder Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch dritte Personen verpflichtet den Käufer, dem Lieferer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

 

6. Verpackung:

 

wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

 

7. Der Versand:

 

erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort bezogen werden, anderenfalls ist der Lieferer ohne weiteres berechtigt, sie bei sich - unter Beschränkung der Haftung für Beschädigung auf Vorsatz – zu lagern oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers einen Spediteur zur Lagerung zu übergeben.

 

8. Lieferzeiten:

 

verstehen sich freibleibend und gelten ab Eingang der Bestellung bzw. der notwendigen klärenden Angaben. Ferner gelten diese vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen im eigenen Werk wie auch in den Lieferungen sind zulässig. Bei Terminüberschreitung bleibt der Käufer in jedem Fall zum Nachempfang verpflichtet.

 

9. Beanstandungen:

 

der Ware oder der Rechnung sind deshalb unverbindlich. Die Angaben über Mängel müssen unverzüglich nach dem Empfang erfolgen, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen.

 

10. Gewähr:

 

6 Monate nach Lieferung, Erfüllungsort für Gewährleistung ist Langenhagen. Die Gewährleistung gilt nur für den ersten Abnehmer und kann nicht an Dritte übertragen werden. Sie entfällt a) wenn die Beschädigung durch Gewalt, unsachgemäße Behandlung oder ungenügende Pflege entstanden sind b) wenn Angaben zu Bestandteilen, Beimischungen und Fremdkörpern des Ausgangsmateriales vor Bearbeitung durch den Lieferer sich als falsch, unvollständig oder fehlend herausstellen. Der Lieferer haftet nicht für Mangelfolgeschäden. Für Fremderzeugnisse wird die Haftung für Mängel und rechtzeitige Lieferung nur im Rahmen der von dem Lieferer dieser Gegenstände eingegangenen Verbindlichkeiten übernommen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Der Lieferer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Lieferer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Der Lieferer ist von jeder Gewährleistung frei, wenn Mängel auf der Befolgung von Anweisungen des Bestellers oder auf Fehlern bei der Verwendung der Vertragsgegenstände durch den Besteller beruhen.

 

11. Haftung:

 

Der Lieferer haftet nur für grobes Verschulden, jedoch nicht für grobes Verschulden von Erfüllungshilfen bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

 

12. Erfüllungsort:

 

Für alle sich aus dem Vertrag ergebenen beiderseitigen Verbindlichkeiten ist Langenhagen. Gerichtsstand ist Hannover. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, das Gericht am Wohnsitz des Bestellers anzurufen. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtsgesetzes ist ausgeschlossen.

 

13. Salvatorische Klausel:

 

Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln führt nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.